Produktbeschreibung
ESS-Batterie RW-M6.1 Die Lithium-Eisenphosphat-Batterie RW-M6.1 ist eines der neuen Energiespeicherprodukte von DEYE.
Die von DEYE entwickelten und produzierten Energiespeichermedien, liefern eine zuverlässige Stromversorgung für verschiedene Geräte und Systeme.
RW-M6.1 ist besonders geeignet für Anwendungen mit hoher Leistung und begrenztem Platz.
Mithilfe des eingebauten BMS-Batteriemanagementsystem können Informationen wie Spannung, Strom und Temperatur überwacht werden.
Darüber hinaus kann das BMS den Lade- und Entlade-Vorgang der Zellen ausgleichen, um die Lebensdauer zu verlängern.
Mehrere Batterien können parallel geschaltet werden, um die Kapazität und Leistung zu erhöhen.
Features
- Umweltfreundlich
- Kathodenmaterial aus LiFePO4 mit langer Lebensdauer
- Das Batteriemanagementsystem verfügt über Schutzfunktionen für Überentladung, Überladung, Überstrom und Temperaturschwankungen
- Das System kann automatisch den Lade- und Entladezustand verwalten und Strom und Spannung jeder Zelle ausgleichen
- Flexible Konfiguration, mehrere Batteriemodule können parallel geschaltet werden, um die Kapazität und Leistung zu erhöhen
- Der selbstkühlende Modus reduziert die Betriebsgeräusche
- Kein Memory-Effekt, ausgezeichnete Leistung mit flacher Ladung und Entladung
- flaches Design für Wand- und Bodenmontage, spart Installationsplatz
- Strom: 6,14kWh
- Verwendbarer Strom: 5,53 kWh
- Einzelbatteriegröße: 460 x 720 x 143 mm
- Gewicht: 55 kg
- Nennspannung: 51,2 V
- Empfohlene Entladung: 90%
Lieferumfang:
- 1x Stromspeicher RW-M6.1
- 1x Kommunikationskabel
- 1x Montage-Halterung Wandmontage
- 1x Paar Stromkabel zum Anschluss an den Hybrid-Wechselrichter
- 1x Handbuch
Den passenden Kabelsatz für Kommunikations / Parallelanschluss Art. RW-M6.1 / 11 für Batterien finden Sie hier:
Technische DatenZellchemie | LFP - LiFePO4 - (Lithium-Eisenphospat) |
Schaltung | max. 32 Module parallel (196kWh) |
Spannung | 51,2 V |
Spannungsbereich | 43,2V bis 57,6V |
Nominale Kapazität | 120Ah |
Nominale Spannung | 51,2 V |
Nutzbare Energie | 5,53 kWh |
Lade- /Entladestrom | 60A |
Maximaler Lade- /Entladestrom | 100A |
Spitze Lade- /Entladestrom | 150A (2mins, 25°C) |
Max. empfohlene Entladung | 90% |
Abmessungen Länge x Höhe x Tiefe(mit Montageplatte) | 475 x 720 x 145(161) mm |
Gewicht | 58 kg |
LED Indikator | 5 LED (SOC 20% - 100%) |
LED Signal | 3 LED (Betrieb, Alarm, Schutz) |
Schutzklasse | IP65 |
Betriebstemperatur Ladung | 0°C bis +55°C |
Betriebstemperatur Entladung | -20°C bis +55°C |
Luftfeuchtigkeit min. - max. | 5% bis 95% |
Betriebshöhe | max. 2000m |
Installation | Wandmontage / Bodenmontage |
Kommunikation Protokoll | CAN 2.0, RS485 |
Zertifikate | ICE62619 / CE / CEI 0-21 / UN38.3 |
Garantiebedingungen:
Der Hersteller NingBo Deye Inverter Technology Co.,Ltd gewährt 10 Jahre Garantie auf das mit dem Garantieversprechen beworbene Produkt. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewährt Ihnen der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Im Garantiefall für den Wechselrichter wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber :
NingBo Deye Inverter Technology Co.,Ltd
No.26, Southern Yong
JiangRoad Beilun, NingBo
China
email: service@deye.com.cn
Tel: +86 574-86120560
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- normalen Verschleiß
- unsachgemäße oder Missbräuchliche Behandlung
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
- Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten.
Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für Sie in jedem Fall frachtfrei, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand. Falls ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken an den Garantiegeber notwendig ist, so trägt der Garantiegeber die für den Ausbau erforderlichen Kosten.
Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Seit dem 01.01.2023 regelt das Umsatzsteuergesetz. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, dass
unter bestimmten Voraussetzungen für Betreiber von PV Anlagen die Steuer auf 0 % ermäßigt wird.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Daher sind unsere ausgewiesenen Preise um die MwSt. reduziert.
Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wir verpflichtet zu unserem Preis noch die MwSt. zu berechnen.
Das wäre zum Beispiel der Fall bei Firmen oder Auslandssendungen. Endverbraucher, welche die Anlagen in Ihren Häusern einbauen erfüllen
die o.g. Regelungen in der Regel. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie uns bitte.
Die Einhaltung der o.g. Voraussetzungen sind an uns nach dem Kauf schriftlich zu bestätigen. Hierzu erhalten Sie
nach dem Kauf ein Formular von uns.