Eigenschaften
Bekämpft nahezu alle Unkräuter und Ungräser Blattwirkung und wurzeltiefe
Wirkung Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet, jedoch zur Abtötung von
Rasen und Unkräutern zur Erleichterung der Neueinsaat geeignet Nicht
bienengefährlich (B4)
Inhaltsstoffe
360 g/l Glyphosat
(486 g/l Isopropylamin-Salz)
Beschreibung
Roundup LB Plus Unkrautfrei zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von
Unkräutern und Ungräsern. Anwendbar auf gärtnerisch genutzten Wegen und Plätzen
(genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Zierpflanzen. Zur Abtötung von Rasen
und Unkräutern zwecks Erleichterung der Neueinsaat.
Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel,
Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten,
Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut,
Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere,
Wegerich, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle
herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine
Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet.
Anwendungszeitraum
April bis Oktober
Gebrauchsanleitung
Anwendungshinweise:
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
Abdrift auf
benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden
möglich.
Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
Regen 4
Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung
nicht.
Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder begehbar.
Streichverfahren:
Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen
(Nichtkulturland, genehmigungspflichtig) können mit Roundup LB Plus Unkrautfrei
mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml
Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle
Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen
lassen.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung
noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1.
nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen
Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von
denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer
oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und
Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit
der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass
die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und
ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges
Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren
Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie
Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde
schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt
ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Packungseinheit
250 ml Flasche mit Dosierkappe (bis zu 500 qm)