Eigenschaften:
Schnelle und wurzeltiefe Wirkung Einzige Fertigformulierung mit wurzeltiefer
Wirkung auch gegen Giersch Sichtbarer Erfolg nach wenigen Tagen Nicht zur
Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet Nicht bienengefährlich
(B4)
Inhaltsstoffe
7,2 g/l Glyphosat
(als Isopropylaminsalz 9,7 g/l)
9,55 g/l
Pelargonsäure
Beschreibung
Roundup Speed Unkrautfrei beseitigt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
unter Kernobst und Ziergehölzen, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen
(Nichtkulturland) sowie vor der Saat von Zierrasen und Zierpflanzen.
Gut bekämpfbar sind:
Giersch, Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Disteln, Ehrenpreis,
Fuchsschwanz, Gänsefingerfuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille,
Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke,
Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Weißer Gänsefuß, Zaunwinde. Außerdem:
Herkömmliche Rasengräser.
Nicht bekämpfbar:
Weißer Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander,
Kleine Brennnessel, Weißklee.
Anwendung nur im Freiland. Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen
geeignet!
Anwendungszeitraum:
April bis Oktober
Gebrauchsanleitung:
Roundup Speed Unkrautfrei wird während der Vegetationsperiode unverdünnt
gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer
Belag entsteht (33 ml/qm) (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig).
Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse
einstellen.
Anwendung während der Vegetationsperiode im Freiland, jeweils 33
ml/qm:
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland,
genehmigungspflichtig)
Ziergehölze, ab Pflanzjahr Zierrasen, zur
Kulturvorbereitung vor dem Umbruch Zierpflanzen, zur Kulturvorbereitung vor dem
Umbruch
Kernobst, ab Pflanzjahr
Unverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximal eine Anwendung je
Kultur beziehungsweise je Jahr.
Wartezeiten:
Bei Kernobst 42 Tage: Roundup Speed kann nach bisherigen Erkenntnissen
bei allen gebräuchlichen Kernobst-Sorten eingesetzt werden.
Freiland,
Ziergehölze/Rasen/Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne
Bedeutung.
Besondere Hinweise:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um
Abdrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Anwendung während der
Vegetationsperiode möglich (April bis Oktober).
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung
noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und
ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges
Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren
Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie
Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde
schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt
ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und
ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges
Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren
Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie
Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde
schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt
ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Packungseinheit:
1 Liter Flasche (ausreichend für bis zu 30 qm)